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Schulung in der Lebensmittelhygiene
Wir bieten Ihnen Schulungen Ihres Personals im Rahmen der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) an.
Nach Artikel 3 der Verordnung (EG) 852 stellen die Lebensmittelunternehmer sicher, dass auf allen ihren Kontrollen unterstehenden Produktions-, Verbrauchs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln die einschlägigen Vorschriften dieser Verordnung erfüllt werden. Die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LMHV) vom 08. August 2007, fordert in § 4, dass leichtverderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund einer Schulung nach § 4 Anlage 1 dieser Verordnung in Verbindung mit Anhang 2 Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung EG 852/2004 über die entsprechenden Fachkenntnisse ihrer jeweiligen Tätigkeit verfügen.
Dieses Seminar  wendet sich auch an Mitarbeiter von Gastronomischen Betrieben, da die Lebensmittel- und Veterinärämter in der  Zwischenzeit  verstärkt darauf achten dass auch  in Imbissen und Restaurants eine Sachkundige Person angestellt und benannt ist.
Nach der Absolvierung des meist zweitätigen Lehrgangs erhalten sie einen Sachkundenachweis der von den Behörden anerkannt wird.
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